Überprüfungsausschuss

Was wir tun

Der Überprüfungsausschuss ist ein gesetzlich verpflichtend einzurichtender Ausschuss (§ 61 SGdO) . Seine Aufgae ist die Kassaprüfung sowie die Überwachung der Gebahrung (Finanzverwaltung) der Gemeinde.

Bedingt durch die derzeitige Zusammensetzung der Gemeindevertretung, darf jede Fraktion 1 Mitglied in den Überprüfungsausschuss entsenden. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der kleinsten Fraktion in der Gemeindevertretung. Das ist in dieser Periode die FPÖ mit nur 1 Mandat. Also können auch in den Überprüfungsausschuss max 1 Person pro Fraktion bestellt werden.

Die VP Mattsee wird im Überprüfungsausschuss durch Anneliese Handlechner vertreten. Sie hat auch den Ausschussvorsitz inne.

Wer wir sind

 

Anneliese Handlechner

Anneliese Handlechner

Ausschussvorsitz

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