Auf der Homepage der Marktgemeinde Mattsee unter Bürgerservice/Formulare/Bauamt findet man die Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken und Wohnungen und die Anmeldeformulare für einen Baugrund oder eine Wohnung im Rahmen dieser Vergaberichtlinien.

Die Anträge auf Baugrundstücke bzw. Wohnungen müssen jährlich schriftlich (in Papierform oder per Email) im Amt erneuert werden. Die Aufnahme auf die Vergabeliste erfolgt jedoch nur per 01.01. bzw. per 01.07. jedes Jahres, wobei die Erstanmeldung bereits ein halbes Jahr zuvor im Amt aufliegen muss.

Die BewerberInnen werden nach den Punktekriterien laut Vergaberichtlinien gereiht und, wenn Grundstücke oder Wohnungen zu vergeben sind, darüber informiert. Die Information erfolgt gemäß der Reihung. Das vorgeschlagene Grundstück oder die Eigentumswohnung kann 2-mal abgelehnt werden. Nach der dritten Ablehnung eines vorgeschlagenen Grundstückes bzw. einer Eigentumswohnung, werden dem/der Werber/in 10 Punkte abgezogen.

Die Gemeindevorstehung wird über die Reihung, mit genauer Angabe der jeweiligen Punkte, informiert und beschließt die Vergabe laut Reihung.

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